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Hauswirtschaftshelferinnen |
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Die Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin ist eine anerkannte Ausbildung nach §§ 44, 48 Berufsbildungsgesetz vom 21.04.1994. |
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Zuständige Stelle für die Berufsbildung: |
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Landwirtschaftskammer Bonn |
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Ausbildung im dualen System: |
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in besonders anerkannten Betrieben und ein spezifischer Berufsschulbesuch für Hauswirtschaftshelferinnen |
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Ausbildungsdauer: |
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3 Jahre |
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Voraussetzungen: |
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keine schulischen Voraussetzungen |
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das Vorliegen von körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, z. B. Körper-, Sinnesbehinderung, Minderung der intellektuellen Lernfähigkeit, Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung |
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Inhalte: |
Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in folgenden Bereichen: |
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Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf |
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Planung der eigenen Arbeit |
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Arbeitsschutz und Unfallverhütung |
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Hygiene und Umweltschutz im Ausbildungsbetrieb |
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Ernährung und Beköstigung |
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Hauspflege |
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Wäschepflege |
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Näharbeiten |
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Ziele: |
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Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (bei entsprechenden Leistungen) |
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Vorbereitung auf die Prüfung durch die Landwirtschaftskammer |
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Förderung eines arbeitsgerechten Verhaltens |
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Erhöhung von Ausdauer und Belastbarkeit |
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Fördern von Selbständigkeit und des Selbstwertgefühls |
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Erkennen eigener Fehler |
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Eingliederung in das Berufsleben |
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Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich eines Familienhaushaltes oder in hauswirtschaftlichen Mittel- oder Großbetrieben unter Anleitung |
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enge Zusammenarbeit von Schule und Betrieb |