Hauswirtschaftshelferinnen

Die Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin ist eine anerkannte Ausbildung nach §§ 44, 48 Berufsbildungsgesetz vom 21.04.1994.

Schultage

Zuständige Stelle für die Berufsbildung:

Landwirtschaftskammer Bonn

Ausbildung im dualen System:

in besonders anerkannten Betrieben und ein spezifischer Berufsschulbesuch für Hauswirtschaftshelferinnen

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Voraussetzungen:

keine schulischen Voraussetzungen
das Vorliegen von körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, z. B. Körper-, Sinnesbehinderung, Minderung der intellektuellen Lernfähigkeit, Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung

Inhalte:

Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in folgenden Bereichen:

Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf
Planung der eigenen Arbeit
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Hygiene und Umweltschutz im Ausbildungsbetrieb
Ernährung und Beköstigung
Hauspflege
Wäschepflege
Näharbeiten

Ziele:

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (bei entsprechenden Leistungen)
Vorbereitung auf die Prüfung durch die Landwirtschaftskammer
Förderung eines arbeitsgerechten Verhaltens
Erhöhung von Ausdauer und Belastbarkeit
Fördern von Selbständigkeit und des Selbstwertgefühls
Erkennen eigener Fehler
Eingliederung in das Berufsleben
Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich eines Familienhaushaltes oder in hauswirtschaftlichen Mittel- oder Großbetrieben unter Anleitung
enge Zusammenarbeit von Schule und Betrieb